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  • Wie beantrage ich ein Kredit über medkred.de?
    Sie müssen einfach unser Antragsformular ausfüllen, das Sie in Ihrer Arztpraxis erhalten haben oder sich auch hier aufrufen können und es ausgefüllt per Email, Fax oder Post an die Christian Hoyer GmbH senden.

    Ablaufplan
    Checkliste & Basisunterlagen

  • Wer kann einen Kredit beantragen?
    • Sie müssen volljährig sein
    • Ihr Alter bei Rückzahlung beträgt max. 75 Jahre
    • Sie handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse
    • Sie haben eine festen Wohnsitz in Deutschland
    • Ihre Staatsangehörigkeit ist deutsch, Sie sind EU-Staatsbürger oder Nicht-EU-Staatsbürger (mit unbefristeter Arbeitserlaubnis)
    • Sie haben ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
    • Sie sind nicht selbständig (Ausnahmen für folgende Berufsstände: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hausverwalter, Notare, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure)
    • Sie haben keinen negativen Schufa-Eintrag
    • Ihre Bonitätsprüfung ist erfolgreich
    • Sie besitzen eine inländische Bankverbindung
    • Sie sind Arbeitnehmer und seit mindestens 6 Monaten bei Ihrem derzeitigen Arbeitnehmer beschäftigt (nicht mehr in der Probezeit)

  • Für welchen Verwendungszweck kann ich diesen Kredit nutzen?
    Sie können diesen Kredit für jede Art der Finanzierung von medizinischen oder kosmetischen Behandlungen verwenden - für Zahnbehandlungen, Lasik-Behandlungen, Kinderwunsch-Behandlungen, medizinische Hilfsmittel, Schönheitspperationen, kosmetische Eingriffe etc.
    Beispielsweise bei Kosten für:

    • Fettabsaugung
    • Brustvergrößerung
    • Bruststraffung
    • Brustverkleinerung
    • Augenlidstraffung
    • Bauchstraffung
    • Oberschenkelstraffung
    • Oberarmstraffung
    • Gesäßstraffung
    • Nasenkorrektur
    • Facelift (Gesichtsstraffung)
    • Lower Body Lift
    • Stirn-Lifting
    • Künstliche Befruchtung
    • Insemination
    • IVF
    • ICSI
    • Zahnkrone
    • Zahnimplantat
    • Zahnersatz
    • Zahnprotese
    • Hörgerät
    • Gehhilfe
    • Rollator
    • Brille
    • Rollstuhl
    • u.v.m.

  • Erhalte ich sofort eine Entscheidung?
    Ja, Sie erhalten nach Antragseingang sofort eine Entscheidung, ob Ihr Finanzierungswunsch darstellbar ist - vorbehaltlich einer endgültigen Bonitätsprüfung durch unsere Partnerbank. Voraussetzung hierbei ist, dass Ihre Angaben im Kreditantrag mit den Angaben der einzureichenden Unterlagen übereinstimmen.

    Hinweise zur Bonitätsprüfung: zu Ihrer und unserer Sicherheit überprüfen unsere Partnerbanken Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben sorgfältig. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Partnerbanken Ihnen diesen Kredit in der gewünschten Höhe nur dann zur Verfügung stellen können, wenn Sie die zusätzliche Belastung durch den Kredit auch tragen können.

  • Wie funktioniert das PostIdent-Verfahren?
    Sie erhalten im Ausdruck unseres Kreditvertrags einen PostIdent-Coupon. Diesen müssen Sie gemeinsam mit Ihrem gültigen Personalausweis oder mit Ihrem gültigen Reisepass inklusive der aktueller Meldebestätigungen bei einer Postfiliale Ihrer Wahl vorlegen. Der Postmitarbeiter druckt anhand des PostIdent-Coupons ein Formular aus, welches durch Sie unterschrieben werden muss. Die Post versendet dann dieses Formular gemeinsam mit Ihrem Kreditantrag direkt an unsere Partnerbank. Bitte denken Sie daran, dass sich alle Antragsteller einzeln legitimieren müssen.

  • Welche Kreditsummen sind möglich?
    Sie können zwischen Kredit-Summen von 1.000 Euro bis 50.000 Euro wählen.

  • Wie erfolgt die Rückzahlung meines Kredits?
    Sie haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Laufzeiten zu wählen:
    12, 24, 36, 48, 60, 72 oder 84 Monate. Für Beträge zwischen 1.000 und 2.500 Euro wird jedoch eine Maximallaufzeit von 36 Monaten vorgegeben.

  • Welche Rückzahlungstermine können für den Kredit gewählt werden?
    Je nach Partnerbank können Sie die monatlichen Raten für Ihren Kredit zum 15. oder 30. eines jeden Monats zahlen.

  • Wie erfolgt die Einzahlung der monatlichen Raten zu Gunsten meines Kredits?
    Die monatlichen Raten für Ihren Kredit werden von dem Konto, welches Sie uns im Kredit-Antrag nennen, per Lastschrift eingezogen.

  • Können sich die Zinsen des Kredits ändern?
    Nein, die Konditionen gelten für die gesamte vereinbarte Laufzeit.

  • Was versteht man unter dem effektiven Jahreszins?
    Der Effektivzins gibt unter Berücksichtigung aller Kosten die tatsächlichen Kreditkosten pro Jahr an. In die Berechnung des Effektivzinses werden alle Kosten, die tatsächliche Kredithöhe und die tatsächliche Laufzeit einbezogen. Der effektive Jahreszins wird als vom Hundertsatz (in Prozent) ausgewiesen.

  • Welche Kosten entstehen bei dem Kredit?
    Für den Kredit fallen Zinsen und Bearbeitungsgebühren an. Bei der Bearbeitungsgebühr handelt es sich um ein einmaliges Entgelt, das als Prozentsatz vom Kredit-Betrag von unseren Partnerbanken berechnet wird. Die Zinsen werden während der gesamten Laufzeit für den jeweils noch nicht zurückgezahlten Kreditbetrag monatlich in Rechnung gestellt und mit den Ratenzahlungen verrechnet.

    Bei Abschluss einer Restschuldversicherung zahlen Sie je nach Tarif eine einmalige Prämie, die von unseren Partnerbanken mitfinanziert werden.

  • Wie hoch ist meine persönliche monatliche Rate?
    Nach Eingabe Ihres Finanzierungswunsches, der Finanzierungssumme und der gewünschten Laufzeit in unseren Kreditechner erhalten Sie online sofort Ihren persönlichen Finanzierungsplan als Übersicht. Bei der Auswahl einer Restschuldversicherung erhalten Sie ebenfalls direkt die Angaben zur Höhe der Versicherungsprämie.

  • Welche Unterlagen muss ich Ihnen zur Verfügung stellen?

    Arbeitnehmer:
    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Kreditvertrag
      (im Original)
    • aktueller Gehaltsnachweis und Dezember-Gehaltsnachweis des Vorjahres in Kopie (ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro bitte im Original)
    • ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro:
      Kontoauszüge der letzten fünf Wochen in Kopie


    Freie Berufe:
    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Kreditvertrag
      (im Original)
    • bis zu einer Kreditantragssumme von 15.000 Euro:
      letzte Einnahmen-/Überschussrechnung oder Jahresabschluss oder ESt-Bescheid oder -Erklärung (sofern diese älter als Vorjahr: zusätzlich Dezember-BWA des Vorjahres) sowie aktuelle BWA in Kopie
    • ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro:
      Einnahmen-/Überschussrechnungen oder Jahresabschlüsse, ESt-Bescheide oder -Erklärungen der letzten zwei Jahre (sofern diese älter als Vorjahr: zusätzlich Dezember-BWA des Vorjahres) sowie aktuelle BWA in Kopie

    Alle eingereichten Unterlagen sind rechtsverbindlich durch Sie zu unterzeichnen. Sofern für die Kredit-Entscheidung weitere Unterlagen erforderlich sind, werden diese gesondert bei Ihnen angefordert.

  • Wann wird mein Kredit ausgezahlt?
    Der Kredit wird zu Ihrem gewünschten Auszahlungstermin, welchen Sie im Antrag hinterlegt haben, ausgezahlt. Dieser Termin sollte dem Behandlungsbeginn entsprechen. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin nur eingehalten werden kann, sofern Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben bzw. unsere Partnerbank keine Unterlagen nachfordern muss. Die Gutschrift auf dem Empfängerkonto kann im Überweisungsverkehr bis zu drei Bankarbeitstagen dauern.

  • Ist eine Vorverlegung des Auszahlungstermins möglich?
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies leider nicht möglich ist. Alle in Ihrem Antrag angegebenen Informationen zum Verbraucherkreditgesetz beziehen sich auf den durch Sie gewählten Auszahlungstermin.

  • Kann ich vom Kredit-Vertrag zurücktreten?
    Als Kreditnehmer haben Sie ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen und der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Wurde der Kreditbetrag bereits ausgezahlt, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Widerruf oder nach Auszahlung den erhaltenen Kreditnettobetrag zurückzahlen.

  • Kann ich den Kredit während der Kredit-Laufzeit kündigen?
    Ja, der Kredit kann durch Sie nach einem Ablauf von 6 Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.

  • Kann ich zusätzlich zu den monatlichen Raten Sondertilgungen leisten?
    Sondertilgungen sind nach Ablauf von 6 Monaten nach dem vollständigen Empfang des Kredits zu den von Ihnen gewählten Ratenterminen möglich. Der als Sondertilgung zu leistende Betrag muss mindestens 1.000 EURO betragen. Eine Sondertilgung hat der Kreditnehmer unserer Partnerbank mindestens 14 Tage vor der Fälligkeit der nächsten Rate anzuzeigen. Sie kann zum Fälligkeitstermin der nächsten Rate nur dann berücksichtigt werden, wenn der Betrag der Sondertilgung von unserer Partnerbank mit der nächsten Rate per Lastschrift vom dem im Kreditantrag bezeichneten Girokonto eingezogen werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sondertilgungen nicht die monatliche Rate reduzieren sondern die Gesamtlaufzeit Ihres Kredits verkürzen.

  • Kann ich meine monatliche Rate während der Laufzeit erhöhen?
    Die monatliche Kreditrate kann nicht erhöht werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit Sondertilgungen zu leisten (siehe auch vorherige Frage).

  • Was bedeutet SCHUFA?
    Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist ein Unternehmen, welches seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit der Kunden gibt. Vertragspartner der SCHUFA sind in erster Linie Banken, Kreditkartengesellschaften, aber auch kreditgebenden Unternehmen wie z.B. Versandhandel und Kaufhäuser.

    Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen.(Score-Verfahren)

  • Warum muss ich eine SCHUFA-Erklärung unterschreiben?
    Mit Unterschrift der SCHUFA-Erklärung werden Ihre Daten an die SCHUFA übermittelt und dürfen von dieser an andere Vertragspartner weitergegeben werden.

  • Wofür benötige ich eine Restschuldversicherung?
    Mit einer Restschuldversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod ab. Die verschiedenen Bestandteile können Sie innerhalb der Tarife frei wählen.

    Weitere Informationen zur RSV finden Sie hier
 
 
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